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Beitrag vom 17.11.2004
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung tritt in Kraft
AVIVA-Redaktion
Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung. Allergien auslösende Stoffe und Bestandteile zusammengesetzter Zutaten müssen deutlich lesbar auf der Verpackung stehen.
"Die am 13. November 2004 in Kraft tretenden Änderungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung bringen eine erhebliche Verbesserung der Kennzeichnung verpackter Lebensmittel und vor allemfür Allergiker wesentlich mehr Sicherheit beim Einkauf von Lebensmitteln" , erklärte der Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Alexander Müller.
Künftig müssten bestimmte Stoffe, die Allergien auslösen können (z.B. glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Fisch, Soja, Sesamsamen, Erdnüsse), wesentlich deutlicher als bisher auf der Verpackung der Lebensmittel gekennzeichnet werden. "Die Kennzeichnung muss von nun an eindeutig auf das Vorhandensein dieser Zutaten und Stoffe schließen lassen", so Staatssekretär Müller.
Mit der neuen Verordnung werde auch die derzeitige "25 Prozent-Regel" abgeschafft. Sie sah vor, dass Bestandteile zusammengesetzter Zutaten (z.B. Einzelzutaten der Salami auf der Pizza) nicht auf der Verpackung aufgeführt werden müssen, wenn der Anteil der zusammengesetzten Zutat insgesamt weniger als 25 Prozent des Enderzeugnisses beträgt.
Mehr Informationen:
www.verbraucherministerium.de